Das Bundeskabinett hat Anfang Februar einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Datenschutzes beschlossen. Die Reform ist erforderlich, da Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU anpassen muss. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ergänzt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, die unmittelbar in Deutschland gilt.
Weiter sieht der Gesetzentwurf Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultieren. Geändert werden müssen so das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst.