Stand der Doppik Umstellung in Baden-Württemberg

Was in anderen Bundesländern bereits erledigt ist, steht in Baden-Württemberg noch an. Der Wechsel vom kameralen Buchungsstil hin zur Doppik. Kommunen in Baden-Württemberg sind dabei gesetzlich verpflichtet, die doppelte Buchführung (Doppik) bis zum Jahr 2020 einzuführen. Aber auch zu Beginn des Jahres 2017 zeigt sich die Unwilligkeit der Gemeinden zum Wechsel. Zwar haben bereits meisten Land- und alle Stadtkreise bereits umgestellt, doch erst 23 Prozent der Gemeinden. Die Frist zur Umstellung war ursprünglich bis 2016 vorgesehen, wurde aber bis 2020 verlängert.