Währen die Zinsen am Kreditmark seit Monaten am Boden sind und auch Guthaben-Zinsen bei den Banken quasi nicht mehr existent sind, entsteht eine Diskussion um die Höhe der kommunalen Zinsen. Diese passen sich nicht dynamisch dem Leitzins an sondern sind, weiter auf einem ordentlich hohem Niveau.
So sind beispielsweise für Steuernachforderungen beim Finanzamt 6% Zinsen fällig. Aktuell scheiterte eine Klage am FG Münster (Urt. v. 17.8.2017, Az. 10 K 2472/16 E) gegen die Höhe der Zinsen. Diese sind seit 1961 unverändert in § 238 der Abgabenordnung (AO) fixiert und wurden seit dem nie angepasst. Das FG Münster folgt damit der einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2016, die ebenfalls keine Notwendigkeit der Anpassung sahen. Ind der Begründung hiess es, das nicht nur die Nachforderungszinsen bei sechs Prozent, sondern auch Steuererstattungen so verzinst werden. Es wird erwartet, das die Kläger gegen das Urteil in Revision gehen.