elektronischer Rechtsverkehr seit dem 1. Oktober in Bayern

Am 1. Oktober 2017 startete in Bayern der elektronische Rechtsverkehr an allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten. Die Umstellung basiert auf dem eJustice-Gesetz, wo nach der elektronische Zugang zu allen Gerichten ab dem 1. Januar 2018 vorhanden sein muss.

Bürger, Prozessbevollmächtigte und Behörden die mit den Gerichten elektronische Dokumente rechtlich austauschen wollen, müssen sie die Software des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) nutzen. Die Software kann kostenlos unter www.egvp.de heruntergeladen werden. Die Kommunikation auf Papier ist mit den Arbeitsgerichten jedoch weiterhin möglich.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Interessierte im Internet unter www.lag.bayern.de.