Auf der Basis des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (eJustice-Gesetz) gibt es zum 01. Januar 2018 umfassende Änderungen, die Governikus auf der Jahrestagung 2017 präsentierte.
War bislang EGVP das Standardwerkzeug im Austausch des elektronischen Rechtsverkehrs gibt es nun auch dort Änderungen: beA (besondere Anwaltspostfach), beBPo (besondere Behördenpostfach) und beN (besondere Notarpostfach)
Die Kommunikation basiert weiterhin auf der etablierten EGVP-Infrastruktur und OSCI-Protokollstandard.
Ab dem 1. Januar 2018 sind Verwaltungsbehörden in Deutschland verpflichtet einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu verwenden. Dieses kann über De-Mail ausgetauscht werden oder die Nutzung des beBPo (besondere Behördenpostfach). Behörden müssen dazu kein neues Postfach einrichten, sondern müssen dazu das bestehende EGVP-Postfach in ein beBPo-Postfach umwandeln.
Bei Fragen zu dem Thema oder bei technischer Unterstützung stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zu Verfügung.