Bremen mit Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung

Die Hansestadt Bremen hat ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung beschlossen. Hauptkernpunkt des Gesetzes ist die Annahme und digitale Verarbeitung von E-Rechnungen ab dem 27. November 2018.

Weitere Eckpunkte des Gesetzes sind die verschlüsselte elektronische Kommunikation mit den Bürgern – Verwaltungsdienste und dazugehörige Formulare oder Gebühren sollen online abrufbar sein.