Bis zum Jahr 2020 -also in knapp 1,5 Jahren – müssen die Verwaltungen im Bundesland Baden-Württemberg die Einführung der Doppik vollzogen haben. Bis jetzt ist der Umstellungsprozess dort aber noch sehr schleppend, aktuellen Zahlen haben erst 36% der Kommunen auf die doppelte Buchführung umgestellt.
Kommunen die bis 2020 auf die Doppik umgestellt haben, können keinen rechtmäßigen Haushalt aufstellen. Eine Fristverlängerung werde es laut dem Innenministerium in Baden-Württemberg nicht geben.