Niedersachen bringt Gesetzesentwurf „Gesetz über die digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)“ in den Landtag

Die niedersächsische Landesregierung hat das „Gesetz über die digitale Verwaltung und Informationssicherheit“ (NDIG) angepasst und dem Landtag vorgelegt.

Das NDIG-Gesetz verpflichtet die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung. Das Gesetz ergänzt damit das Onlinezugangsgesetz des Bundes (OZG) in Niedersachsen und regelt des Umsetzung in Niedersachsen.

Ein weiterer Bestandteil des NDIG ist die Einführung der elektronischen Aktenführung in niedersächsischen Behörden bis zum Jahr 2023 ein.

Hier finden Sie die aktuelle Entwurfsfassung des Gesetzes: http://niedersachsen.de/download/135936/Entwurf_Gesetz_zur_Foerderung_und_zum_Schutz_der_digitalen_Verwaltung_in_Niedersachsen_und_zur_Aenderung_des_Niedersaechsischen_Beamtengesetzes.pdf