Ab dem 1. November können Personen mit mehreren Vornamen deren Reihenfolge im Standesamt ändern lassen, sofern diese nicht durch einen Bindestrich in der Reihenfolge festgelegt sind. Nicht änderbar sind die Schreibweise von Vornamen bzw. das Hinzufügen von weiteren Vornamen oder das Entfernen von ungeliebten Vornamens-Bestandteilen.
Ab dem 1. November kann nun auch die gleichgeschlechtliche Ehe auch in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge „Ehemann“ und „Ehefrau“ und bei gleichgeschlechtlichen Ehen wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Zukünftig werden beide Partner „Ehegatten“ erfasst.