Auch nach anderthalb Jahren ist das Thema „Datenschutz“ immer noch nicht überall angekommen. In der gestrigen Elternversammlung der Schule meines Sohnes ging eine Stammdaten-Liste der Klasse durch den Raum, mit der Bitte um Kontrolle der Daten durch die Eltern. Auf dieser Liste waren sämtliche Kinder der Klasse mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und den privaten Telefonnummern und Emailadressen enthalten. Einige Eltern nutzten die Gelegenheit, sich per Smartphone-Foto eine „Kopie“ der Liste der zu machen.
Datenschutzrechtlich ist dieses Verfahren natürlich sehr kritisch anzusehen, da nun ein Teil meiner persönlichen Daten in den Händen von Personen ist, von denen ich vielleicht gar nicht wollte, das diese die Daten bekommen. Auch hatte die Schule kein Einverständnis zur Weitergabe dieser Daten an Dritte. Ebenso erfolgte im Vorfeld keine Belehrung der Eltern, das unerlaubte Kopien der Liste zu unterlassen sind und wurde im Beisein des Lehrers geduldet. Da die Schule einen benannten Datenschutzbeauftragten hat, frage ich mich, wie dies immer noch möglich sein kann.
Ebenso sollte man auf einer Anwesenheitsliste keine Unterschrift mehr abfordern, die persönliche Unterschrift ist ein wichtiges persönliches Vertragsmerkmal, deren Form und Gestalt ein datenschutzrelevantes Persönlichkeitsmerkmal darstellt. Die EU-Datenschutzgrundverordnung appelliert zur Datensparsamkeit und nur Daten zu erheben, die zur Verfahrensabarbeitung notwendig sind. Eine Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste sehe ich als nicht notwendig an. Auch so eine Liste ging durch die Klasse…da bleibt man mit einem Kopfschütteln zurück!
Datenschutz-Realität 2019 – natürlich habe ich den Datenschutzbeauftragten der Schule auf diese Vorkommnisse hingewiesen, eigentlich sind Verstöße gegen den Datenschutz laut der EU-DSGVO meldepflichtig.