Änderungen an den Personalausweisen

Wie die Bundesdruckerei in einem aktuellen Infoblatt informiert, gibt es zum 1. November 2019 drei Neuerungen in Bezug auf den Personalausweis.

  • Es besteht die Möglichkeit, eine ausländische Anschrift im Personalausweis anzugeben. Diese ausländische Adresse wird auch auch dem Chip gespeichert. Sofern keine ausländische Anschrift vorliegt, kann weiterhin alternativ „Keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen und im Chip gespeichert werden.
  • Das vorangestellte „GEB.“ beim Geburtsnamen entfällt. Stattdessen gibt es eine Legende analog zum Reisepass.
  • Der Personalausweis erhält auf der Rückseite eine Versionsnummer. Die Versionsnummer wird in der Form JJMM (Jahr/Monat) in der zweiten Zeile der maschinenlesbaren Zone (MRZ) ab Position/Zeichen 19 dargestellt.

Die Änderungen gelten für alle Personalausweise mit Antragsdatum ab 1. November 2019. Im Zuge der Veränderungen stellt die Bundesdruckerei auf das neue XhD-Schema 1.5 um.