Seit dem 14. Oktober 2019 gibt es ein einheitliches deutsches Bußgeldkonzept gegen Datenschutzverstöße, das von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vorgestellt wurde. Mit dem Bußgeldkonzept sollen einheitlich Datenschutzverstöße geahndet werden.
Bußgelder von bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro sind nach der EU-DSGVO möglich. Nach dem Bußgeldkonzept richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach
- nach der Größenklasse des Unternehmens,
- dem mittleren Jahresumsatz innerhalb der Größenklassengruppe,
- wirtschaftlichen Grundwert
- Schwere der Datenschutzverletzung
Bisher erließen seit der Einführung der EU-DSGVO die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ungefähr 100 Bußgelder. Das höchste Bußgeld betrug knapp 200.000 Euro. In der EU wurde gegen Google LLC von der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de L’Informatique et des Libertés (CNIL) ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro wegen fehlender Transparenz über die Datennutzung seiner Kundendaten verhängt.
Das deutsche Bußgeldkonzept für Datenschutzverstöße finden sie hier:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191016_bußgeldkonzept.pdf