Datenschutzverstoß – Deutsche Wohnen soll 14,5 Millionen Bußgeld zahlen

Die EU-DSGVO regelt im Artikel 17 eindeutig, das Daten, die für die Auftragsdatenverarbeitung nicht mehr benötigt werden, zu löschen sind. Dieser Artikel im Datenschutzgesetz wurde jetzt dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen zum Verhängnis. Das Unternehmen hatte Daten auf einem Archivsystem gespeichert, auf dem nicht mehr erforderliche Daten nicht gelöscht werden können. Die Berliner Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, hat daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen erlassen, da sie darin einen groben Datenschutzverstoß sah.

Der bereits am 30. Oktober erlassene Bußgeldbescheid sei noch nicht rechtskräftig, teilte die Behörde mit. Das Unternehmen könne noch Einspruch einlegen.

Die Deutsche Wohnen ist eine börsennotierte Wohnungsgesellschaft, die allein in Berlin einen Bestand von über 100.000 Wohnungen verwaltet.

Quelle: https://www.security-insider.de/datenschuetzer-verhaengen-millionen-bussgeld-a-880788/?cmp=nl-36&uuid=78AC9812-3374-4647-B71A7FDA51C45C9E