Rheinland-Pfalz ist bereit für das Online-Zugangsgesetz

Die öffentlichen Kommunen sind mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Deutschland verpflichtet bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Nun hat mit Rheinland-Pfalz das nächste Bundesland einen großen Schritt gemacht. Ab sofort können sich die Bürger des Bundeslandes ein Online-Nutzerkonto einrichten, mit dem sie künftig Verwaltungsleistungen beantragen können. Diese Funktion wird gemeinsam von Land und Kommunen angeboten.

Mit dem Nutzerkonto erfolgt, wie bereits auch in anderen Bundesländern, die Identifizierung, Authentifizierung, rechtssichere elektronische Kommunikation.

Die Online-Angebote sollen demnächst weiter ausgebaut werden.