Die Bundesregierung in Deutschland hat einem vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) beschlossen. Die enthaltenden Änderungen sind unter anderem die weitere Digitalisierung im Meldewesen sowie notwendige Rechtsänderungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Weitere geplante Änderungen sind,
- das Bürger sich ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal abrufen können
- elektronische Meldebescheinigung
- elektronische Anmeldung nach Umzug
Weitere Informationen unter https://www.bmi.bund.de