Ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Bürger – trotz Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedete der Bundestag Ende Januar 2021 ein entsprechendes Gesetz.
Wenn auch der Bundesrat dieser Neuregelung zustimmt, werden künftig an rund 50 zusätzlichen Stellen die Steuer-ID der Bürger gespeichert – bspw. im Führerscheinregister, im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen. Damit erhält schafft man ein globales Identitätsmerkmal um Informationen von Bürgern eineindeutig zu verknüpfen.
Nach Angaben der großen Koalition sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden. Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings vorerst nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang seine Daten selber einsehen, auch welche Behörden darauf zugriffen haben.
Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hält.
Quelle:
eGovernment Computing vom 29.01.2021