Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. (VITAKO) und derVerband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V. (DATABUND) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) veröffentlicht. Grundsätzlich wird das Gesetz positiv gesehen, aber man sieht auch eine Menge an Nachholbedarf, so fehlen bspw. noch entsprechend notwendige zu schaffende Rechtsgrundlagen und auch die Schaffung neuer technischer Regelungen zum Austausch von Informationen zwischen den Registern. Auch sieht man die Daten des Registers vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Qualitätsverlust im Vergleich zu den Personenstandsregistern oder Melderegistern.
Auch weist man in der Stellungnahme auf die Kosten für den Umbau und die Anpassung der aktuellen Fachregistern hin, die durch die Einführung der Steuer-ID als Primärmerkmal entstehen.
Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) wurde Anfang Februar 2021 vom Bundestag beschlossen und hat das Ziel, dass in Zukunft bei Behördengängen wichtige Daten mit Einwilligung des Einzelnen einfach aus dem Personenstandsregister abgerufen werden und somit nicht neu abgefragt werden müssen.
Link zur gemeinsamen Stellungnahme von Databund und Vitako:
https://databund.de/wp-content/uploads/sites/20/2020/06/2021-02-10_Stellungnahme_Registermodernisierung_DATABUND_Vitako_final-4.pdf