Bayrischer Landtag schafft gesetzliche Regelung für Hybridsitzungen

Der bayerische Landtag hat den Gesetzesentwurf für den gesetzlichen Rahmen zur Durchführung von Hybridsitzungen zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Damit dürfen Gemeinderäte zukünftig als Hybdriditzungen tagen. Das Gesetz tritt zum 17. März 2021 in Kraft.

Die rechtlichen Voraussetzungen für Hybridsitzungen in Bayern: Mindestens der Vorsitzende muss physisch im Sitzungsraum anwesend sein. Die Kommunen müssen nun die rechtlichen Möglichkeiten in ihre jeweilige Hauptsatzung übernehmen.

Eine Hybridsitzung ist eine Mischung aus der Präsenzsitzung vor Ort als auch die digitale Teilnahme von daheim.

Voraussetzung: Die Kommunen übernehmen die rechtlichen Möglichkeiten in ihre jeweilige Hauptsatzung.

Eine ähnliche Verordnung ist in Brandenburg gerade in der Umsetzung, aktuell läuft die Beteiligung der Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund, die Stellungnahmen abgeben konnten und deren Ergebnisse in den bisherigen Gesetzesentwurf noch eingearbeitet werden sollen, bevor er in Kürze verabschiedet wird.