Anpassung des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) machte Anpassungen des Bundesmeldegesetzes erforderlich bspw. um in Zukunft Meldebescheinigungen online beantragen zu können. Die wesentlichen Änderungen betreffen Anpassungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Meldewesen, eine Verbesserung des länderübergreifenden Datenabrufs, Vereinfachung der melderechtlichen Prozesse sowie die Verbesserung von Datenqualität und -verfügbarkeit.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ist jetzt in Kraft getreten.

Weitere Informationen unter:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html