IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft getreten

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erhält das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neue Kompetenzen.

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll das Cyber-Sicherheitsniveau in Deutschland deutlich verbessern und räumt dem BSI als zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde mehr Kompetenzen ein.

Aus soll es zukünftig ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher geben, die klar erkennbar machen,welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten.

Quelle: https://www.bsi.bund.de