Bundesrat beschließt elektronischen Identitätsnachweis

Ein weiterer Schritt in Richtung Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf mobilen Endgeräten beschlossen. Damit kann man sich zukünftig auch per Smartphone oder Tablet ausweisen.

Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises soll in Verbindung mit Personalausweis, die eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel durch eine sechsstellige Geheimnummer erreicht werden.

Die Bundesregierung wird nun das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegen und anschließend die Verkündung im Bundesgesetzblatt organisieren. Das Gesetz soll am 1. September 2021 in Kraft treten.