CIP KD 4.2 die Zulassung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) erhalten. Die Zulassung ist bis zum 08.12.2026 gültig.
Aufgrund von §94 Abs. 2 der Gemeindeordnung von NRW dürfen in den Kommunalverwaltungen in NRW seit Anfang 2021 nur noch Fachprogramme eingesetzt werden, die durch die gpaNRW zertifiziert sind.
Sie finden die Zertifizierung unter: GPA NRW – Zulassungsbescheinigung CIP KD