Auf der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) gab es neue Erkenntnisse zum Einsatz von Microsoft Office 365 in Schulen und Behörden. Bereits seit September 2020 gab es eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, Verhandlungen mit Microsoft zu führen, um einen rechtskonformen Einsatz von Microsoft Office 365 zu ermöglichen.
Ende November 2022 gab es nun einen neuen Beschluss der DSK, wonach M365 für Schulen und Behörden weiterhin nicht eingesetzt werden darf.
Die Begründung: „Eine Verwendung personenbezogener Daten der Nutzenden (z.B. Mitarbeitenden oder Schüler:innen ) zu eigenen Zwecken des Anbieters schließt den Einsatz eines Auftragsverarbeiters im öffentlichen Bereich (insbesondere an Schulen) aus.“ (DSK, 25.11.2022)
In der Kommentierung des Beschluss wird drauf hingewiesen, dass der Vertrag, den Microsoft für Office 365 anbietet, nicht hinreichend spezifiziert, welche Daten Microsoft auch zu eigenen Zwecken verarbeitet.
Bereits im Juli 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass solche Daten-Transfers in die USA nicht zulässig sind, da US-Geheimdienste und andere staatliche Behörden dort unverhältnismäßig weitreichende Zugriffsrechte eingeräumt werden und EU-Bürger sich dagegen nicht gerichtlich wehren können.