Der Bundesrat hat in der Sitzung am 16. Juni 2023 der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen zugestimmt. Die eForms sollen ab 25. Oktober 2023 bei Bekanntmachungen oberhalb des EU-Schwellenwerts verpflichtend angewendet werden.