Langsam kommt Bewegung in das Personenstandsverfahren im Land Brandenburg. Nach dem langen hin und her des Ministerium des Inneren im Land Brandenburg schaffte die Stadt Cottbus eine eigene Lösung für das Fachverfahren Autista vom Verlag für Standesamtwesen (VfSt). Diese wurde so konzipiert, das es auch Kapazitäten für das gesamte Land Brandenburg bereit hält und somit als „Landeslösung“ für Autista dienen kann. Die Variante des KRZ Cottbus wird mittlerweile vom Ministerium des Inneren Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg als favorisierte Lösung für die Brandenburger Standesämter angepriesen.
Wir sprachen zu der Thematik mit Matthias Atrott – Service Manager im KRZ Cottbus.
Frage: Sehr geehrter Herr Atrott, im Land Brandenburg gab es jahrelanges HickHack um eine Lösung für das Personenstandswesen Autista. Nun bieten Sie als Eigenbetrieb der Stadt Cottbus eine Lösung für das Land Brandenburg an. Wie ist bisher die Resonanz an Nachfragen und wieviele Kommunen wurden bereits umgestellt bzw. werden in den nächsten Wochen umgestellt ?
Aktuell haben 80 Gemeinden ein verbindliches Angebot abgefordert. Das Volumen umfasst 147 Arbeitsplätze. Anfragen zum ePR gibt es weitaus mehr, diese dienen in erster Linie den organisatorischen, rechtlichen und technischen Ablauf der Migration des Fachverfahrens und unterstützen die Vorbereitung der verbindlichen Angebotsabfragen. Mit 8 Gemeinden, Ämter und Städte (Senftenberg, Peitz, Ortrand, Letschin, Joachimsthal, Kremmen, Teltow, Boitzenburger Land) ist eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Sie werden entsprechend der Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes zur Genehmigung an das Ministerium des Innern gereicht. Parallel dazu beginnen die organisatorisch und technischen Vorarbeiten der Migration des Fachverfahrens (Erstellung Projektpläne, Bestellung Signaturkarten, Netzwerkkonfiguration…). Wir gehen davon aus da diese Gemeinden, ohne den Planungen der Gemeinden vorzugreifen, noch im Dezember produktiv gehen werden.
Frage: Noch ist kein Zeitdruck da, dennoch sind es ca. 180 Standesämter in Brandenburg. Wie viele Standesämter können pro Monat umgestellt und welche Ausfallzeiten sind für ein Standesamt einzuplanen bei einer Umstellung und ist eine Umstellung aller Standesämter des Landes Brandenburg bis zum Ende des Jahres 2013 logistisch und technisch möglich ?
Im Sinne eines landeseinheitlichen Registers wäre es begrüßenswert wenn es uns allen gelingt dieses in Brandenburg zu ermöglichen. Die Zahl der maximal umzustellenden Standesämter ist bekannt. Es ist vom KRZ-Cottbus eine Zeitplanung aufgesetzt worden, die ermöglicht, dass alle Standesämter wenn sie sich dazu entscheiden bis Ende 2013 angebunden sein werden. Die Ausfallzeiten für die Nutzung der AutiSta-Lösung sind sehr gering, und hängt von vielen Faktoren ab. Entsprechend der Projektpläne werden die Ausfallzeiten auf das technisch notwendige Maß reduziert. Da die Migration in mehreren Stufen abläuft und parallel zum Altverfahren läuft ist die Ausfallzeit, auf den finalen Daten Ex-und Import technisch bestimmt. In den meisten Fällen wird er außerhalb der Dienstzeiten der Standesämter erfolgen.
Frage: Andere Anbieter scharen mit den Hufen und überschwemmen die Standesämter momentan mit Angeboten. Wie sieht die Kalkulation des Rechenzentrum aus, wenn sich nicht alle Brandenburger Standesämter für die Lösung der Stadt Cottbus entscheiden.
Die Kalkulation der Kosten für die ePR Lösung des KRZ Cottbus ist nicht abhängig davon wie viele Kommunen sich für unsere Lösung entscheiden.
Frage: Erfolgt die Anbindung ans Rechenzentrum ausschließlich über das LVN kommunal Netzwerk des Landes Brandenburg ? Wie ist die Zuverlässigkeit dieses Netzwerkes einzuschätzen, was gerade erst bei den Kommunen eingeführt wurde bzw. noch eingeführt wird.
In Abstimmung mit dem ZIT erfolgt die Anbindung der Kommunen über das LVN-kommunal, dass speziell zu diesem Zweck von den Kapazitäten und den Eigenschaften im Rahmen einer Beauftragung durch das Land für diese und weitere Bedarfe ausgebaut und weiterentwickelt wurde. Die Eigenschaften der Zuverlässigkeit sind in entsprechenden Service-Leveln mit dem Dienstleister vereinbart und werden gemonitort. Das LVN Netz selbst ist nicht neu. Es gibt hier langjährige Erfahrungen. Wir gehen davon aus das das LVN eine hohe Verfügbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit in sich trägt.
Frage: Die Meinungen zu Cloud- bzw. Rechenzentrumslösungen sind in den Kommunen geteilt. Besonders der Aspekt Datenschutz wird kritisch gesehen. Wie ist Ihre Meinung zum Cloud-Computing mit personenbezogenen Daten?
Hier sind die beiden Begriffe Cloud-Computing und Rechenzentrumslösungen zu unterscheiden. Nicht jede RZ-Lösung ist eine Cloud-Computing-Lösung. Alle vom KRZ Cottbus angebotenen Verfahren, so auch die AutiSta/ePR/Sicherungsregisterlösung, sind keine Cloud-Computing-Lösung. Die Umsetzung der Lösung für die Standesämter entspricht voll den hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber für das Verfahren vorschreibt. Die RZ-Lösungen unterschiedlichster Art werden mehrfach und stets neu von den IT-Sicherheitsexperten und Datenschutzverantwortlichen nach einheitlichen Vorschriften geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt.
Wir bedanken uns bei Herrn Atrott vom KRZ Cottbus für die Beantwortung unserer Fragen und wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Projektes.
Kontaktdaten
Kommunales Rechenzentrum Cottbus
Matthias Atrott
Service Manager
Berliner Straße 6
03046 Cottbus
Telefon: 0355 / 49497120
Fax: 0355 / 49497199
eMail:matthias.atrott@krz-cottbus.de