Interview mit Stephan Hauber

Die Diskussion zum deutschen Meldegesetz füllt das Sommerloch in den deutschen Medien – aufschreiende Parteien, wütende Bürger…für uns die Gelegenheit hinter die Kulissen zu blicken und das Gespräch mit Stephan Hauber, dem Geschäftsführer der Firma HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH, zu suchen. Die Firma HSH ist mit ihrem Produkt HSH MESO einer der Marktführer im Bereich Software für Einwohnermeldeämter und hat damit einen sowohl rechtlichen als auch technischen Blick auf die Auswirkungen und die bisherigen Strukturen im deutschen Meldegesetz.

Herr Hauber, Deutschland diskutiert über das Meldewesen und betitelt die Mitarbeiter im Meldewesen als Adresshändler. Sie, als Geschäftsführer als einer der markführenden Software-Anbieter im Einwohnermeldewesen, wie sehen Sie die Sicherheit der personenbezogenen Daten?

Wenn man sieht, wie das Meldegesetz verabschiedet wurde, kann und muss es daran Kritik geben. Auch an vielen inhaltlichen Punkten ist Kritik erforderlich (so z. B. die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers). Eines verbietet sich aber auf jeden Fall – eine Diffamierung der Mitarbeiter in den Meldebehörden als Adresshändler. Diese Mitarbeiter bedienen mittlerweile den komplexesten Arbeitsplatz in der deutschen Verwaltung und dies zum großen Teil ohne die eigentlich erforderliche Unterstützung durch die Politik. So müssen diese Mitarbeiter z. B. den neuen Personalausweis in seiner technischen Komplexität gegenüber den Bürgern vertreten, ohne dafür speziell vorbereitet worden zu sein.
Darüber hinaus ist es unstrittig, dass die Mitarbeiter nur im Rahmen der gesetzlichen Festlegungen mit den Daten arbeiten. Insofern wird die Sicherheit der Daten in den wesentlichen Faktoren durch das geltende Recht sowie der technischen Umsetzung definiert. Deshalb würde ich global den Mitarbeiter der Meldebehörde in keinerlei Zusammenhang mit Sicherheitsproblemen im Umgang mit personenbezogenen Daten sehen.

Ist die Diskussion oder der Aufschrei der Bürger und Parteien eigentlich unnütz, wenn man transparent offen legt, wer aktuell sowie schon die Datensätze der Bürger bekommt. Als Beispiel seien hier die GEZ, lokale Abfallbehörden, Kirchen, Landesmelderegister oder das Kraftfahrzeugbundesamt erwähnt.

Der derzeitige Aufschrei geht völlig an den Realitäten vorbei. Die in der Fragestellung aufgeführten regelmäßigen Datenübermittlungen haben mit der diskutierten Auskunftserteilung nichts zu tun. Sie finden so oder so statt. Bei dem Aufschrei geht es darum, ob der Bürger einer Auskunftserteilung explizit zustimmen muss oder ob er ihr „nur“ widerspricht.
Faktisch ist das aber egal, da die befürchtete Massenabfrage bei den Melderegistern durch tatsächlich adressdeterminierte Firmen ohnehin aufgrund der Kostenstrukturen nicht stattfinden wird. Diese bedienen sich anderer Bestände, die definitiv kostengünstig zu haben sind. Wenn dem Bürger Gutes getan werden soll, müsste man sich aus (datenschutz)rechtlicher Sicht diesen Sekundärbeständen zuwenden.

Die Meldeämter müssen umfassende IT Sicherheits- und Datenschutz-Richtlinen einhalten und umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen treffen. Kann aber der Mitarbeiter im Meldewesen überhaupt noch kontrollieren, welche Daten automatisch wohin gehen und ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt?

Zugegebenermaßen wird das immer komplizierter, aber es ist derzeit definitiv noch machbar. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Software, die ausgehenden Daten transparent und nachvollziehbar zu organisieren. Eine gute Software trennt die Datenübermittlung streng nach den rechtlich festgelegten Übermittlungen und hilft dem Sachbearbeiter bei der notwendigen Kontrolle.

Was könnte man im deutschen Meldewesen verbessern? Leben wir in einem Kontroll-Staat im Vergleich zu Ländern, wo es keine Meldeplicht gibt ?

Es gibt viele denkbare Ansätze, das Meldewesen effektiver und transparenter zu machen. Leider wird es im Moment eher bürokratischer (die bereits erwähnte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei Meldevorgängen). Zutiefst überzeugt bin ich aber, dass ein geordnetes Meldewesen nicht automatisch zu einem Kontroll-Staat führen muss. In der heutigen, von Mobilität geprägten Welt ist es besser für das Individuum, wenn eine den Gesetzen direkt unterworfene Stelle die Nachweise der Identität verantwortet. Dass der Nachweis der Identität, insbesondere in der Internetwelt, dringendst erforderlich ist, um die Vorteile für den Einzelnen nutzbar zu machen, ist offensichtlich. Also muss der nächste Schritt konsequent gegangen werden – der Schritt zur digitalen Identität. Leider führen die gegenwärtigen Überlegungen zu De-Mail, digitaler Signatur und neuem Personalausweis als Trilogie nicht zum gewünschten Ergebnis.

Wie bedanken uns bei Stephan Hauber für dieses Interview. Unsere Hoffnung bleibt, das in Hinblick auf technische und rechtliche Auswirkungen im Meldegesetz die entsprechenden Verfahrensanbieter in Zukunft mit einbezogen werden, da diese meist mehr in den Gesetzmäßigkeiten drin stecken, als ein Politiker, der im Zweifelsfall den Gesetzesentwurf und die Auswirkung auf kommunaler Ebene nicht verstanden hat.

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