Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Organisationseinheiten und Beschäftigten der …………
Definition mobile Geräte
- Mobile Geräte sind elektronische Geräte, die aufgrund ihrer Forum, Größe und ihres Gewichts ohne größere körperliche Anstreunung tragbar und somit mobil einsetzbar sind und Speichermedien beinhalten.
- fest integrierte Speichermedien, sind Speichermedien die direkt in den Geräten montiert sind und durch eine Verschraubung oder ähnlicher Fixierung fest im Gerät sind, dazu zählen Festplatten, Flash-Speicher
- auswechselbare Speichermedien, sind Speichermedien die ohne großen Aufwand in Geräte eingebunden oder entfernt werden können und nicht im Gerät fest fixiert sind, dazu zählen USB Sticks, externe Speicherkarten (SD, MircoSD, etc.)
Sicherheitsanforderungen
Mobile Endgeräte sind mit einer aktuellen eingesetzten Virenschutzsoftware und einer aktivierten Firewall auszustatten. Der Zugang zu den mobilen Gerät ist je nach Ausstattungsmöglichkeit mit einem individuellen komplexen Kennwort zu sichern.
Wenn möglich sind Unternehmensdaten auf mobilen Geräten zu verschlüsseln.
Mobile Geräte sind in regelmäßigen Abständen durch die betreuende IT Fachfirma zu prüfen.
Alle auf auswechselbaren Speichermedien transportierten Daten sind mit einem komplexen Passwort zu verschlüsseln.
Der Bediener von mobilen Geräten oder der Benutzer von mobilen Speichermedien sollte stets über Anzahl und Umfang der gespeicherten Unternehmensdaten auf dem Gerät oder dem Speichermedium Auskunft geben können.
Nutzung
Mobile Endgeräte und Wechseldatenträger sind nur für den Dienstgebrauch zu nutzen.
Aufbewahrung
Bei Nichtbenutzung mobiler Geräte oder Speichermedien sind diese vor dem Zugriff Dritter unzugänglich und geschützt aufzubewahren.
Verlust / Diebstahl
Der Verlust eines mobilen Gerätes oder eines Speichermediums ist unverzüglich anzuzeigen.
Umsetzung
Die Umsetzung der Dienstrichtlinie überwacht der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens
Inkrafttreten
Die Richtlinie Mobile Endgeräte und Wechseldatenträger tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
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Ort, Datum