Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (eGovernment-Gesetz) ist zum 01. August 2013 in Kraft getreten. Damit sollen Behördenangelegenheiten für Bürger und Wirtschaft einfacher werden, weil die elektronische Kommunikation mit öffentlichen Verwaltung gestärkt und ausgebaut werden soll.
Bund, Ländern und Kommunen soll durch das Gesetz ermöglicht werden, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (BT-Drucksache 17/13139) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucksache 17/11473) nach zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 7. Juni dem Gesetz zu.
Das Gesetz ist am 1. August in Kraft getreten.
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