Das eJustice-Gesetz ist Teil der Digitalisierung in Deutschland. Nach dem eJustice-Gesetz muss der elektronische Zugang zu allen Gerichten ab dem 1. Januar 2018 vorhanden sein.
Bürger, Prozessbevollmächtigte und Behörden die mit den Gerichten elektronische Dokumente rechtlich austauschen wollen, müssen sie die Software des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) nutzen. Die Software kann kostenlos unter www.egvp.de heruntergeladen werden.
Die Kommunikation auf Papier ist mit den Arbeitsgerichten jedoch weiterhin möglich.