Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mit der technischen Richtlinie TR 03138 RESISCAN am 20. März 2013 Vorgaben für das ersetzende Scannen festgeschrieben. Die Richtlinie hat zwar nur empfehlenden Charakter und ist kein Pflicht, dennoch wird diese Richtlinie durchaus kritisch gesehen.
Die TR Resiscan umfasst mit den mitgeltenden Anlagen über 160 Seiten. Hinzu kommen Verweise auf Hunderte von Seiten aus dem BSI Grundschutz, die man berücksichtigen sollte, da die TR auf über 50 Module aus dem BSI Grundschutz (referenziert) oder diese sogar zur Anforderung erhebt.
Unter ersetzendem Scannen versteht diese technische Richtlinie das Scannen von Unterlagen mit (zeitnaher) anschließender Vernichtung der Scanvorlage (Original).
In Deutschland ist das ersetzende Scannen aus handels- und steuerrechtlicher Sicht seit 1995 gesetzlich zulässig. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist die Einhaltung der GoBD.