Das Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) wurde am 14.12.2016 beschlossen und ist mit dem 18. August 2017 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen zur Vereinfachung von elektronischen Services für die Bürger bis 2022. Somit gibt es einen fünfjährigen Übergangs- und Umsetzungszeitraum.
Das OZG ist die gesetzliche Verpflichtung für Bund, Länder und Kommunen alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten.
Das Onlinezugangsverbesserungsgesetz sieht dabei direkte Online-Formulare anstelle von bereitgestellten PDF-Dokumenten vor.
Dazu soll auch die eID des Personalausweises verstärkt mit eingebunden und genutzt werden. Im Zuge dessen wird schon seit längerer Zeit der Personalausweis mit einsatzbereiter eID ausgegeben und diese kann auch nicht mehr deaktiviert werden.
Der behördliche DSB überwacht dabei die Einhaltung des Datenschutzes der Formulare.
In Bayern bietet die AKDB mit ihrem Bürgerservice-Portal und den zugehörigen Verwaltungsdienstleistungen bereits die technischen und inhaltlichen Dienste für die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Das einheitliche vorgeschriebene Nutzerkonto wurde mit der BayernID vom Freistaat umgesetzt. Der Zugang zur Bayern ID ist auf drei Wegen möglich:
- über die eID auf dem Personalausweis
- über ein Software-Zertifikat authega, das die AKDB im Auftrag des Freistaats realisiert hat und das auf der Elster-Technologie basiert
- oder über die Eingabe von Benutzernamen und Passwort
Insgesamt umfasst das OZG 575 Verwaltungsleistungen, welche Bund, Länder und Kommunen bis 2022 digital zur Verfügung stellen müssen.