Aufgaben bei der Baumverwaltung / Baumkontrolle:
- Verkehrssicherungspflicht
- Erhaltungspflicht
- Abwendung von Gefahren
- Vermögenserfassung
Die Überprüfung erfolgt dabei nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie.
Dabei hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 12.03.2003 der Baumeigentümer eine Verkehrssicherungspflicht (Allgemeine Rechtspflicht). Derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht.
Bei der Ersterfassung des Baumbestandes geht es um grundlegende Stammdaten (Art, Größe, Alter) zum Baum. Im weiteren Verlauf geht es um die Erfassung von regelmäßigen Kontrollen.
Die Häugigkeit der Baumkontrolle hängt vom Alter und Zustand der Bäume ab. Bei älteren und geschädigten Bäumen, sollte eine jährliche Kontrolle, bei gesunden bzw. jungen Bäumen alle 2 Jahre.
Private Eigentümer eines Baumes müssen ebenfalls darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Anders als Kommunen, die verpflichtet sind, Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal zu überprüfen, sind die Anforderungen für Privatleute, das in angemessenen zeitlichen Abständen eine Sichtprüfung der Bäume durchgeführt wird.
Die Erfassung und Kontrolle von Bäumen im kommunalen Verkehrsraum sollte nach FLL-Baumkontrollrichtlinie 2010 erfolgen. Die Bäume sollte zur späteren Identifikation mit einer Nummer markiert werden. Folgende Daten sollten zu den Bäumen erfasst werden: Plaketten-Nr., Straßenname und der Liegenschaftsart, Baumart, Stammumfang in 1,3 m, Baumhöhe, Kronendurchmesser, Vitalität nach Roloff, Schadstufe nach GALK, GPS-Koordinaten.
Im Rahmen der Kontrollen sollten Mängel und Schäden dokumentiert werden, ggf. notwendige Pflege- und Sicherungsmaßnahmen einschließlich Dringlichkeit festgelegt werden.
Die Kosten für eine externe Ersterfassung der Bäume liegen bei 3 bis 5 Euro im Schnitt je Baum zzgl. 1 bis 2 Euro für die Nummerierung der Bäume mit einer fortlaufender Nummer über ein Plakette am Baum.
Vorteile einer Baumschutz-Satzung
- schafft eine Gesetzliche Grundlage
- verhindert eine willkürliche und unkontrollierte Beseitigung oder Schädigung von Gehölzen und Bäumen
- schafft eine Grundlage für eine Ersatzmaßnahme oder Ausgleichszahlung
- geordnete Festsetzung und Durchsetzung von schützenden und erhaltenden Maßnahmen an Bäumen im Zusammenhang mit Bauarbeiten aller Art(Schutz des Wurzelraumes, Stamm- und Kronenbereiches)
- Sensibilisierung der Anwohner und Besitzer
- besondere Baumarten werden geschützt
Aus einer Baumschutz-Satzung entsteht aber auch ein Mehraufwand für Verwaltung und Baubetriebshof für die Bearbeitung der Anträge, Erteilung der Genehmigungen und die Kontrollen der Genehmigung und der Ersatzmaßnahmen. Ebenso müssen illegale Fällungen geahndet werden.
Welche Bäume und Gehölze sollten geschützt werden?
- Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser
von 15 cm) - mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von 50 cm hat.
- Ersatzpflanzungen und Bäume die auf Grund von Festsetzungen in Bebauungslänen gepflanzt wurden.
Anbieter für Baumkontrollen / Baumersterfassung
Baumkontrolle Nollau
Dirk Nollau
Erich Weinert Str.3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 0176/80071163
Email: baumkontrolle.nollau@gmail.com
Baumgutachter / Baumsachverständiger Mario Zeidler
M.Sc. Regionalentwicklung und Naturschutz, FLL-Zertifizierter
Parkring 11A
14669 Ketzin / Havel
Telefon: 0174-1341983
Email: bbb-info@web.de
Website: www.baumgutachten-baumkontrolle-brandenburg.de
Kleiber-Tec
Inhaber Sebastian Laatz
Glasmeisterstraße 26
14482 Potsdam
Telefon: 0331 50686098
Email: info@kleiber-tec.de
Internet: www.kleiber-tec.de