Ab April 2016 ist es nach der Vergaberichtlinie 2014/24/EU bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen Pflicht, die elektronische Vergabe (E-Vergabe) zu nutzen.
Die geschieht aber in einer Übergangsphase in mehreren Stufen. Ab April 2016 müssen Vergabestellen die Bekanntmachung elektronisch veröffentlichen und die Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung stellen. Dabei müssen Bieter einen unentgeltlich und uneingeschränkten Zugang zu Bekanntmachung und Vergabeunterlagen erhalten.
Somit trägt der kommunale Auftraggeber die Kosten des elektronischen Verfahrens.
Die zweite Stufe der E-Vergabe sieht ab Oktober 2018 dann vor, dass zusätzlich auch die Kommunikation sowie die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote elektronisch erfolgen müssen.