Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung ist eine Neben-Buchhaltung der Finanzbuchhaltung. In der Anlagenbuchhaltung erfassen Sie Anlagegüter und Vermögensgegenstände von der Anschaffung bis zur Veräußerung oder vollständigen Abschreibung.

Die Anlagenbuchhaltung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzberichten und ist Grundlage für den Inventarwert und den Bilanzausweis des Anlagevermögens. Der Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz (gemäß HGB §§ 247 und 253) hat großen Einfluss auf die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens und damit auf seine Bonität und wirtschaftliche Substanz.

Das Anlagevermögen unterteilt sich in Sach- und Finanzanlagen.

Zu den Sachanlagen gehören beispielsweise:

  • Grundstücke und Gebäude
  • Maschinen und Anlagen
  • Kraftfahrzeuge

  • Computer und Büromöbel

Über die Abschreibungen wird der „Wertverlust“ der Anlagegüter berechnet. Abschreibungen sind im deutschen Einkommensteuergesetz geregelt. Sie orientieren sich an der Art des Anlageguts, der gewöhnlichen Nutzungsdauer und dem Zustand des Anlageguts. Die lineare Abschreibung ist mittlerweile die einzige reguläre Abschreibungsart. Dabei wird ein Gegenstand über seine Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben. Die degressive Abschreibung jährlich sinkender Beträge ist seit 2011 nicht mehr zulässig.

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