Für viele Kommunen schien die Doppik mit der Eröffnungsbilanz, spätestens aber dem ersten, doppischen Jahresabschluss, als umgesetzt.
Schon kurze Zeit danach stehen die doppischen Kommunen vor der nächsten großen Herausforderung – kommunaler doppischer Gesamtabschluss (KGA). Die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses ist aufwendig, insbesondere beim ersten Konzernabschluss sind Vorbereitung und Abstimmungsaufwand hoch. In den meisten Bundesländern ist der kommunale Gesamtabchluss gesetzlich festgelegt. Demzufolge ist erst einmal zu prüfen, ich welchen Bundesländern der kommunale Gesamtabschluß gesetzlich vorgeschrieben ist.
Im Bundesland Niedersachen ist gem. § 128 NKomVG der erste konsolidierte Gesamtabschluss, der sog. Konzernabschluss, erstmals für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen, im Bundesland Brandenburg ab dem Haushaltsjahr 2015. Auf Grund dessen, das der Aufwand sehr hoch ist, geht die Umsetzung des kommunalen Gesamtabschlusses sehr schleppend voran. So sind zum Stand Sommer 2018 in Niedersachen von den 54 Landkreisen, kreisfreien und großen Städten nur 24 Gesamtabschlüsse erstellt. Für das Jahr 2016 liegt aktuell ein Gesamtabschluss in Niedersachen vor und für das Jahr 2015 insgesamt nur sechs Gesamtabschlüsse.
Wenn der fachliche Weg zum kommunalen Gesamtabschluss steht, gibt es eine Vielzahl von Problemen und Abstimmungen, zwischen der Kommune als Muttergesellschaft und den den verbundenen Unternehmen. Die Aufgabe des kommunales Gesamtabschlusses ist die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse entsprechend Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses ergibt sich aus den jeweiligen Gemeindeordnungen und landesrechtlichen Kommunalverfassungen.
Die Bestandteile des Gesamtabschlusses bspw. nach § 83 Abs. 4 im Bundesland Brandenburg (BbgKVerf):
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtfinanzrechnung
- Gesamtbilanz
- Konsolidierungsbericht
- Gesamtanlagenübersicht
- Gesamtforderungsübersicht
- Gesamtverbindlichkeitsübersicht
- Beteiligungsbericht
Die eindeutige Schwierigkeit beim kommunalen Gesamtabschluss liegt in der Gliederung der Gesamtbilanz, der einheitlichen Kontenzuordnung (Mapping) der verschiedenen Finanzverfahren (Buchhaltungen) und Kontenrahmen und dem Ausfiltern der innerbetrieblichen Buchungen (Liquiditätseinlagen, Beteiligungsbuchungen).
Für eine Erstellung eines kommunales Gesamtabschlusses sollten Fristen definiert werden, bis zu dem die entsprechenden Teilbetriebe die Daten an den Mutterkonzern liefern. Danach erfolgt die Zusammenfassung und Konsolidierung.
Folgende Finanzverfahren haben bereits Lösungen für einen kommunalen doppischen Gesamtabschluß integriert:
- H&H proDoppik
- INFOMA