Der doppische Jahresabschluss – Ende mit Schrecken oder Bewältigung des Chaos ?
Die Aufstellung bzw. Ausarbeitung ist noch nicht vollständig und komplett ausformuliert und wird ständig erweitert und fortgeschrieben. Über Zuarbeiten, Ideen und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Für viele Umstiegskommunen auf die Doppik steht nach der Eröffnungsbilanz der erste doppische Jahresabschluss vor der Tür.
Dabei ist natürlich die richtige Vorgehensweise eine der entscheidensten und wichtigsten Dinge. Generell sollte man vorher prüfen und nicht im Nachgang. Eine Vielzahl von Funktionen und Programmaufrufen sind nur einmalig durchführbar und aufrufbar, von soher lieber einmal mehr in der Test- bzw. Prüfdatenbank ausführen, als einmal zu wenig.
- vorbereitende Prüfarbeiten vor dem Jahresabschluss
- Prüfen der Buchführung
Es klingt immer wie Propagandasprüche oder Beten gegen Windmühlen, wenn wir die Kunden erinnern, regelmäßig das Prüfen der Buchführung aufzurufen. Generell können hier aber schon eine Vielzahl von Problemen beim doppischen Jahresabschluss schon vorher angezeigt und geklärt werden. Prüfen Sie in jedem Fall die Bereiche Doppik und Vermögensverwaltung.
- Buchungsübernahme Veranlagung / GBH / Vermögensverwaltung
Sind alle Buchungen für das aktuelle Buchungsjahr aus den Bereichen Veranlagung / GBH übernommen. Sind alle Abschreibungen aus der Vermögensverwaltung gebucht ? - Eintreibbarkeit der Forderungen feststellen
Sind Forderungen schon verjährt bzw. können diese noch eingetrieben werden ? Sind Insolvenzen oder Niederschlagungen noch zu erfassen und zu bereinigen ? - Bildung und Prüfung von Rückstellungsposten / Abgrenzungen
Sind Gelder für das nächste Jahr rückzustellen, also Zahlungen welche erst im nächsten Jahr angewiesen werden, welche sich aber kostenmäßig auf das aktuelle Wirtschaftsjahr beziehen. Sind periodenfremde Erlöse im aktuellen Wirtschaftsjahr abgegrenzt worden bzw. sind Rechnungsabgrenzungsposten gebildet worden? - Kassenprüfung
Prüfen Sie zu jedem Kassenabschlusstag, dass die Bar-Kasse keine Negativbestände ausweist und verauslagte Belege den richtigen Datumseintrag haben. - Guthaben-Verrechnung und Kleinbetragsbereinigung
Erstatten Sie eventuelle Guthaben zurück oder verrechnen Sie diese mit anderen noch offenen Forderungen. - Bereinigung des Anlagevermögens / Inventur
In vielen Unternehmen ziehen sich seit Jahren Karteileichen durch das Anlagevermögen. Anlagegüter, die seit Jahren abgeschrieben und bereits entsorgt sind, findet sich noch mit einem Erinnerungswert von 1 € oder 0 € im Anlagevermögen wieder. Die Wirtschaftsgüter, die nicht mehr
vorhanden sind, sind vollständig auszubuchen und in Abgang zu stellen. - Saldenabgleich der Bilanzen
Prüfen Sie stichprobenartig die Werte der Bilanz, sind AKTIVA und PASSIVA-Seite ausgeglichen, stimmen die Finanzsalden, stimmen die Werte der Anlagenkonten mit den Werten des Anlagespiegels überein ? - Saldenabgleich Forderungen / Verbindlichkeiten mit den Personenkonten (Kreditoren / Debitoren)
Prüfen Sie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die Summe der Offenen Posten von Personenkonten (Debitoren / Kreditoren) zum Stichtag 31.12. - Prüfung des Anlagenspiegels
Die Gesamtsumme und alle Zwischensummen sollten nach der Formel
Buchwert Vorjahr + Zugänge aktuelles Jahr – Abgänge aktuelles Jahr +/- Umbuchungen – Abschreibungen Jahr +/- Umbuchung Abschreibungen + Zuschreibung + Abschreibung von Abgängen = Buchwert aktuelles Jahr
mathematisch schlüssig sein. Sollte eine Differenz vorliegen, liegt ein Fehler im Anlagenspiegel vor.
- Prüfen der Buchführung
- Jahresabschlußarbeiten
- Prüfung Ergebnis Finanzrechnung mit den Bestand den liquiden Finanzmittel
- Umsetzung der Zahlwege auf das neue Buchungsjahr
- Umsetzung der Abgabekonten in das neue Veranlagungsjahr
- Vortragen der Verwahr- und Vorschußkonten
- Prüfen und Einbuchen der Dauerbelege
- Inventuren erfassen und ggf. Wertberichtigungen in der Anlagenbuchhaltung buchen
- Vortragen der Bilanzkonten auf das neue Buchungsjahr
- Rechenschaftsbericht erstellen und Übergabe das Jahresabschlusses an das Rechnungsprüfungsamt
Checkliste zum Jahresabschluß
Arbeitsschritt | erledigt am | erledigt durch |
BEREICH FIBU / KASSE |
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offene Eingangsrechnungen gebucht | ||
offene Ausgangsrechnungen gebucht | ||
Ermächtigungsübertragungen erfasst und gebucht | ||
Anpassung Kontenplan im Folgejahr bei Bedarf | ||
Übernahme aller Kontenwerte und Vorträge aus dem Vorjahr | ||
Abstimmung offene Posten Debitoren mit Forderungskonten | ||
Abstimmung offene Posten Kreditoren mit Verbindlichkeitskonten | ||
Einzelwertberichtigung von uneintreibbaren Forderungen | ||
Pauschalwertberichtigung von uneintreibbaren Forderungen | ||
Abstimmung Salden der Zahlwege / Finanzkonten mit Banksalden per 31.12. | ||
Überprüfung Kassenbestand per 31.12. mit Bestandskonto der Kasse | ||
Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten des Vorjahres | ||
Erfassung und Bildung neuer Rechnungsabgrenzungsposten des laufenden Wirtschaftsjahres | ||
Prüfung und Erfassung der Rückstellungen | ||
Prüfung und Auflösung von Sonderposten | ||
BEREICH ANLAGEN & VERMÖGEN |
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Abstimmung Anlagekonten / Anlagennachweis | ||
Abstimmung Anlagen / Inventur | ||
Verbuchung aller Abschreibungen | ||
Prüfung auf außerplanmäßige Abschreibungen | ||
Bestandsprüfung und Veränderung des Umlaufvermögens | ||
ABSCHLUßARBEITEN |
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Erstellung Abschlußbericht | ||
Kontenabschluß | ||
Erstellung Jahresabschluß | ||
Finanzrechnung und Teilfinanzrechnungen | ||
Ergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen | ||
Erstellung Anlagespiegel | ||
Erstellung Forderungs- und Verbindlichkeitsübersicht | ||
Prüfung Jahresabschluß durch Rechnungsprüfungsamt |