doppischer Jahresabschluß

Der doppische Jahresabschluss – Ende mit Schrecken oder Bewältigung des Chaos ?

Die Aufstellung bzw. Ausarbeitung ist noch nicht vollständig und komplett ausformuliert und wird ständig erweitert und fortgeschrieben. Über Zuarbeiten, Ideen und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

Für viele Umstiegskommunen auf die Doppik steht nach der Eröffnungsbilanz der erste doppische Jahresabschluss vor der Tür.
Dabei ist natürlich die richtige Vorgehensweise eine der entscheidensten und wichtigsten Dinge. Generell sollte man vorher prüfen und nicht im Nachgang. Eine Vielzahl von Funktionen und Programmaufrufen sind nur einmalig durchführbar und aufrufbar, von soher lieber einmal mehr in der Test- bzw. Prüfdatenbank ausführen, als einmal zu wenig.

  1. vorbereitende Prüfarbeiten vor dem Jahresabschluss
    • Prüfen der Buchführung

      Es klingt immer wie Propagandasprüche oder Beten gegen Windmühlen, wenn wir die Kunden erinnern, regelmäßig das Prüfen der Buchführung aufzurufen. Generell können hier aber schon eine Vielzahl von Problemen beim doppischen Jahresabschluss schon vorher angezeigt und geklärt werden. Prüfen Sie in jedem Fall die Bereiche Doppik und Vermögensverwaltung.

    • Buchungsübernahme Veranlagung / GBH / Vermögensverwaltung
      Sind alle Buchungen für das aktuelle Buchungsjahr aus den Bereichen Veranlagung / GBH übernommen. Sind alle Abschreibungen aus der Vermögensverwaltung gebucht ?
    • Eintreibbarkeit der Forderungen feststellen
      Sind Forderungen schon verjährt bzw. können diese noch eingetrieben werden ? Sind Insolvenzen oder Niederschlagungen noch zu erfassen und zu bereinigen ?
    • Bildung und Prüfung von Rückstellungsposten / Abgrenzungen
      Sind Gelder für das nächste Jahr rückzustellen, also Zahlungen welche erst im nächsten Jahr angewiesen werden, welche sich aber kostenmäßig auf das aktuelle Wirtschaftsjahr beziehen. Sind periodenfremde Erlöse im aktuellen Wirtschaftsjahr abgegrenzt worden bzw. sind Rechnungsabgrenzungsposten gebildet worden?
    • Kassenprüfung
      Prüfen Sie zu jedem Kassenabschlusstag, dass die Bar-Kasse keine Negativbestände ausweist und verauslagte Belege den richtigen Datumseintrag haben.
    • Guthaben-Verrechnung und Kleinbetragsbereinigung
      Erstatten Sie eventuelle Guthaben zurück oder verrechnen Sie diese mit anderen noch offenen Forderungen.
    • Bereinigung des Anlagevermögens / Inventur
      In vielen Unternehmen ziehen sich seit Jahren Karteileichen durch das Anlagevermögen. Anlagegüter, die seit Jahren abgeschrieben und bereits entsorgt sind, findet sich noch mit einem Erinnerungswert von 1 € oder 0 € im Anlagevermögen wieder. Die Wirtschaftsgüter, die nicht mehr
      vorhanden sind, sind vollständig auszubuchen und in Abgang zu stellen.
    • Saldenabgleich der Bilanzen
      Prüfen Sie stichprobenartig die Werte der Bilanz, sind AKTIVA und PASSIVA-Seite ausgeglichen, stimmen die Finanzsalden, stimmen die Werte der Anlagenkonten mit den Werten des Anlagespiegels überein ?
    • Saldenabgleich Forderungen / Verbindlichkeiten mit den Personenkonten (Kreditoren / Debitoren)
      Prüfen Sie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die Summe der Offenen Posten von Personenkonten (Debitoren / Kreditoren) zum Stichtag 31.12.
    • Prüfung des Anlagenspiegels
      Die Gesamtsumme und alle Zwischensummen sollten nach der Formel

      Buchwert Vorjahr + Zugänge aktuelles Jahr – Abgänge aktuelles Jahr +/- Umbuchungen – Abschreibungen Jahr +/- Umbuchung Abschreibungen + Zuschreibung + Abschreibung von Abgängen = Buchwert aktuelles Jahr

      mathematisch schlüssig sein. Sollte eine Differenz vorliegen, liegt ein Fehler im Anlagenspiegel vor.

     

  2. Jahresabschlußarbeiten
    • Prüfung Ergebnis Finanzrechnung mit den Bestand den liquiden Finanzmittel
    • Umsetzung der Zahlwege auf das neue Buchungsjahr
    • Umsetzung der Abgabekonten in das neue Veranlagungsjahr
    • Vortragen der Verwahr- und Vorschußkonten
    • Prüfen und Einbuchen der Dauerbelege
    • Inventuren erfassen und ggf. Wertberichtigungen in der Anlagenbuchhaltung buchen
    • Vortragen der Bilanzkonten auf das neue Buchungsjahr
    • Rechenschaftsbericht erstellen und Übergabe das Jahresabschlusses an das Rechnungsprüfungsamt

Checkliste zum Jahresabschluß

Arbeitsschritt erledigt am erledigt durch

BEREICH FIBU / KASSE
offene Eingangsrechnungen gebucht
offene Ausgangsrechnungen gebucht
Ermächtigungsübertragungen erfasst und gebucht
Anpassung Kontenplan im Folgejahr bei Bedarf
Übernahme aller Kontenwerte und Vorträge aus dem Vorjahr
Abstimmung offene Posten Debitoren mit Forderungskonten
Abstimmung offene Posten Kreditoren mit Verbindlichkeitskonten
Einzelwertberichtigung von uneintreibbaren Forderungen
Pauschalwertberichtigung von uneintreibbaren Forderungen
Abstimmung Salden der Zahlwege / Finanzkonten mit Banksalden per 31.12.
Überprüfung Kassenbestand per 31.12. mit Bestandskonto der Kasse
Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten des Vorjahres
Erfassung und Bildung neuer Rechnungsabgrenzungsposten des laufenden Wirtschaftsjahres
Prüfung und Erfassung der Rückstellungen
Prüfung und Auflösung von Sonderposten

BEREICH ANLAGEN & VERMÖGEN
Abstimmung Anlagekonten / Anlagennachweis
Abstimmung Anlagen / Inventur
Verbuchung aller Abschreibungen
Prüfung auf außerplanmäßige Abschreibungen
Bestandsprüfung und Veränderung des Umlaufvermögens

ABSCHLUßARBEITEN
Erstellung Abschlußbericht
Kontenabschluß
Erstellung Jahresabschluß
Finanzrechnung und Teilfinanzrechnungen
Ergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen
Erstellung Anlagespiegel
Erstellung Forderungs- und Verbindlichkeitsübersicht
Prüfung Jahresabschluß durch Rechnungsprüfungsamt