Genau wie in der Kameralistik können auch in der Doppik Kleinbetragsdifferenzen durch Überzahlungen oder Unterzahlungen entstehen.
Wie geht man in der Doppik damit nun um? Bei debitorischen Verbindlichkeiten (Überzahlungen) kann man konsequent sein und diese zurückerstatten. Dieses steht eventuell aber in keinem rationellem Verhältnis, weil ein eventuelles Anschreiben und Abfragen der Bankverbindung teurer ist, als der zurückzuzahlende Betrag.
Bei debitorischen Forderungen wird man nichts machen können, weil diese meist unterhalb der Mahngrenze liegen. Einige Verwaltungen habe sich diesbezüglich angewöhnt, immer die ältesten Forderungen erst weg zu buchen, auch wenn das gegen geltendes Recht verstoßen könnte, wenn der Bürger direkt angibt, wofür die Zahlung zu verwenden ist.
Sind die Kassendifferenzen gering, können Sie diese auch im Zuge des Jahresabschluss niedergeschlagen bzw. vereinnahmt werden. In der Regel bieten die meisten Finanzverfahren dafür eine automatisierte Programmfunktion. Diese werden dann gegen ein entsprechendes Aufwand-/Ertragskonto gebucht.