Trennungsgrundsatz

Nach dem Trennungsgrundsatz dürfen Kassenbedienste nicht gleichzeitig in der GBH arbeiten und dort buchen. Dies ist konkretisiert in der KomHKV unter § 42  Abs. 1.

Die Freigabe von Buchungen mit und ohne Zahlungswirksamkeit und die Ausführung der Buchungen dürfen nicht von derselben Person wahrgenommen werden (Trennungsgrundsatz).

Als Trennungsgrundsatz (auch: Prinzip der Trennung von Anordnung und Ausführung der Kassengeschäfte) bezeichnet man ein Prinzip des Kassenwesens, das besagt, dass die Ausführung von Kassengeschäften (z.B. Einzahlungen, Auszahlungen) nicht von derselben Person vorgenommen werden darf, die das Kassengeschäft angeordnet hat. Der Trennungsgrundsatz folgt demnach dem sog. Vier-Augen-Prinzip.