Sofern ein Unternehmen nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 oder 5a des Einkommenssteuergesetzes verpflichtet ist, seinen betrieblichen Gewinn durch eine Bilanz zu ermitteln, so ist er ab dem Wirtschaftsjahr 2013 gemäß §5 EStG auch zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanzdaten an das zuständig Finanzamt verpflichtet.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 wird die Abgabe in Papier durch die elektronische Übermittlung ersetzt. Eine Papierabgabe ist dann nicht mehr zulässig.
Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung ist dabei unabhängig von der Rechtsform oder Größe des Unternehmens.
Bei der eBilanz sind grundsätzlich die Inhalte der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der sonstigen Jahresabschlussbestandteil elektronisch im XBRL-Format zu übermitteln. Alternativ kann der Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um einer steuerliche Überleitungsrechnung oder eine gesonderte Steuerbilanz eingereicht werden.
Bei einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe oder bei handelsrechtlichen Umwandlungen sind die Schlussbilanzen ebenfalls elektronisch zu übermitteln.
Als Übertragungsformat wurde das Format XBRL (eXtensible Business Report Language) definiert.
Das XBRL-Format ist ein weltweiter Standard zum Austausch von Unternehmensdaten.
Weitere Informationen zum XBRL-Format finden Sie auf www.xbrl.de
Der Umfang der zu übermittelnden Daten wird über die Taxonomie festgelegt. Mit dem Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 16.12.2010 wurde ein Entwurf der Taxonomie veröffentlicht.
Während als das XBRL-Format den formalen Aufbau und die Struktur der Datei vorgibt. Gibt die Taxonomie den Inhalt der zu übermittelnden Daten vor. Die Taxonomie ist eine gegliedertes Datenschema und ist dabei sowas bei ein amtlicher Kontenplan.
Die Basis zur Taxonomie der eBilanz ist dabei das vom XBRL e.V. erarbeitete Datenschema zur Übermittlung elektronischer Daten an den elektronischen Bundesanzeiger (HGB-Taxonomie 4.0), welche um steuerlich relevante Positionen und Elemente ergänzt wurde. In der Endfassung der Taxonomie wird es einen allgemeinen Bestandteil geben, sowie Branchentaxonomien für bestimmte Wirtschaftszweige.
Auswirkungen auf den Kontenrahmen / Kontierung
Durch die Einführung der eBilanz und den Anforderungen der Taxonomie werden zusätzliche Konten in folgenden Bereichen notwendig:
- Differenzierung der Umsatzerlöse, des Materialauwand, der Roh-Hilfs-Betriebsstoffe und Waren, nach umsatzsteuerlichen Tatbeständen
- Aufteilung der Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- stärkere Differenzierung der Konten bei den steuerlichen Rücklagen
- gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung)
- stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen) (pro Gesellschafter!)
Anforderungsprofil durch die Taxonomie
Die Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Feldtypen, die mit dem Jahresabschluss übertragen werden müssen. Dabei unterscheidet man folgenden verschiedenen Typen:
- Mussfelder
- Mussfelder, Kontennachweis erwünscht
- Summenmussfelder
- Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Die für das Jahresabschlussmodul entwickelte Taxonomie ähnelt einem Kontenplan und basiert auf dem handelsrechtlichen Gliederungsschema. Die Taxonomie enthält 900 Positionen, von denen 350 als Mussfelder ausgewiesen sind.
weitere Vorgehensweise
Da die eBilanz ab dem Buchungsjahr 2013 zur Pflicht wird, ist das Thema eBilanz in 2012 schon stark aktuell. Man muss zwar im Jahr 2012 noch keine eBilanz erstellen, dennoch sollte man sich zum Anfang des Buchungsjahres 2012 mit seiner zuständigen Taxonomie auseinandersetzen. Wie oben bereits geschrieben müssen eventuell neue Konten eingerichtet bzw. der Kontenrahmen stark erweitert werden. Gegebenenfalls müssen auch Buchungsvorgänge zu Geschäftsvorgängen neu zusammengestellt werden, da jetzt für die eBilanz in verschiedenen Bereichen eine eventuelle größere Detailierung stattfindet.
Für die spätere Übermittlung der eBilanz müssen für das zuständige Finanzamt folgende Daten erfassbar sein:
- Finanzamt-Identfikationsnummer
- Bundesfinanzamtsnummer
- Steuernummer
Aufbau der Taxonomie
GCD-Modul – Stammdaten
Dieser Bestandteil der Taxonomie enthält unter anderem folgende Daten:
- Erstellungsdatum
- Art des Berichts
- Berichtsbestandteile
- Bilanzart
- Bilanzierungsstandard
- GuV-Format
- Angaben zur Berichtsperiode
- Name des Unternehmens
- Rechtsform
- Unternehmenskenn-Nummern
- Gesellschafter
GAAP-Modul – Abschlussdaten
Dieser Bestandteil der Taxonomie enthält unter anderem folgende Daten:
- Bilanz
- Haftungsverhältnisse
- GuV (GKV/UKV)
- Ergebnisverwendungsrechnung
- KKE (ab 2015)
- steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes)
- Eigenkapital-Spiegel
- Kapitalflussrechnung
- Anlagespiegel
- steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.)
- Lagebericht
- Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, …
Der Jahresabschluss der eBilanz wird durch die Taxonomie in verschiedene Ebenen unterteilt. Dabei ist genau festgelegt, welche Daten Sie im Rahmen der E-Bilanz übermitteln müssen. Die Taxonomie ist – ähnlich einer Daten-Baumstruktur – in 9 verschiedene Ebenen untergliedert.
So sehen die Ebenen aus:
- Ebene 1
Hier erfolgt die Unterscheidung zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. - Ebene 2
In dieser Ebene wird die Bilanzsumme auf der Aktiv- und Passivseite abgebildet, bei der Gewinn- und Verlustrechnung der Jahresgewinn bzw. Jahresfehlbetrag. - Ebene 3
In Ebene 3 werden die Hauptbilanzpositionen, wie z. B. Anlage- oder Umlaufvermögen dargestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Hauptpositionen, wie z. B. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder die Steuern vom Einkommen und Ertrag dargestellt. - Ebenen 4–9
In den sich weiter anschließenden Ebenen werden die Bilanz- und Gewinn- und Verlustpositionen immer weiter aufgeteilt. Insgesamt gibt es 9 Ebenen.
Mussfelder
Mussfelder die Felder, die bei der E-Bilanz zwingend von Ihnen erwartet, also der Mindestumfang.
Achtung: Fehlen diese Mussfelder-Daten, ist Ihre E-Bilanz nicht vollständig und gilt als nicht übermittelt. Die Finanzverwaltung prüft bereits bei der Übermittlung der eBilanz, ob alle Mussfelder vollständig erfasst sind. Ist das nicht der Fall, haben Sie die eBilanz nicht ordnungsgemäß übermittelt. Inhaltliche Richtigkeit wird aber nicht geprüft.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen aufgrund ihrer Rechtsform oder betrieblicher Besonderheiten ein Mussfeld nicht mit Werten befüllen können. In diesem Fall übermitteln Sie es leer.
Auffangpositionen
Auffangpositionen dienen dazu, dass die eBilanz rechnerisch aufgeht. Die Auffangpositionen enthalten die Werte, die nicht gesondert abgefragt werden. Die Auffangposition soll für Sie eine Erleichterung darstellen, um Buchungsvorgänge nicht weiter aufgliedern zu müssen. Die Nutzung von Auffangpositionen wird dadurch begrenzt, dass Sie in Mussfeldern keine Nullwerte eintragen dürfen, wenn Sie ein bebuchtes Konto in Ihrer Summen- und Saldenliste ausweisen, das dem Inhalt eines Mussfeldes entspricht.
Die Nutzung von Auffangpositionen beschränkt sich auf die Restbeträge, die Sie keinem anderen Konto im Rahmen der Taxonomie zuordnen können.
Summen-Mussfeld
Bei einem Summen-Mussfeld ist gefordert, dass die in diesem Feld zusammengefassten Daten weiter aufgliedert werden und so die rechnerische Richtigkeit darlegt wird.
Sieht die Taxonomie ein Summen-Mussfeld vor, müssen die dazugehörenden Unterpunkte mit Werten gefüllt sein. Damit ist es möglich, die Richtigkeit der Summen-Mussfelder zu überprüfen.
Neben den Mussfeldern sieht die Finanzverwaltung auch Mussfelder vor, bei denen der Kontennachweis erwünscht ist. Hintergrund ist hier, dass auf eine weitere Untergliederung der jeweiligen Position verzichtet wird. Die Übermittlung des Kontennachweises ist grundsätzlich freiwillig. Das Finanzamt hat aber die Möglichkeit, die entsprechenden Nachweise auf der Grundlage des § 90 Abgabenordnung nachzufordern.
Zusammenfassung
rechtliche Grundlage | Steuerrecht: §5b EStGvgl. |
Umfangskreis | alle Bilanzierungspflichtigen |
Umfang der Abgabe | Steuerbilanz oder Handelsbilanz inkl. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Überleitungsrechnung |
Adressat | zuständige Finanzbehörde |
Format | XBRL (eXtensibleBusiness Reporting Language) |
Checkliste
- Prüfen Sie, ob ihre Finanzsoftware eBilanz-fähig istKann die Software XBRL-Dateien erzeugen, wenn nicht klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter mit welcher Programmversion die Funktionalität bereitgestellt wird
- Sofern sie einer Steuerberater / Wirtschaftsprüfer beauftragt haben:Klären Sie mit ihm den Verantwortungs- und Kostenbereich für die Erstellung der eBilanz. Klären Sie, ob die Erstellung der eBilanz durch den Steuerberater / Wirtschaftsprüfer erfolgt oder ob diese durch Sie selbst erstellt wird.
- Überprüfung des KontenrahmensSchauen Sie sich zeitnah die Taxonmie für ihren Wirtschaftsbereich an und prüfen Sie, ob gegeben falls neue Konten angelegt werden müssen. Diese Arbeiten sollten vor dem 01. Januar 2013 erfolgt sein, spätestens vor der ersten Buchung im Wirtschaftsjahr 2013. Prüfen Sie in jedem Fall, ob anhand Ihres Kontenrahmens alle MUSS-Felder der eBilanz gefüllt werden können.
- Schulung und Sensibilisierung der BuchhalterSetzen Sie sich frühzeitig mit den Buchhaltern in Ihrem Unternehmen zusammen und versuchen Sie diese zeitnah für das Thema eBilanz zu sensibilisieren. Die eBilanz bringt auch für jahrelang erfahrene Buchhaltung Änderungen im Kontenplan und im Buchungsverhalten mit sich. Versuchen Sie jahrelang eingeschliffene Vorgänge unter dem Betrachtungswinkel der eBilanz zu optimieren.
Die Checkliste kann auch als PDF-Dokument geladen werden:
Checkliste eBilanz