Der kommunale Tagesabschluß erfolgt nach § 40 Abs. 6 GemHKVO, wonach die Zahlungsmittelkonten an jedem Buchungstag mit den Bankkonten abzugleichen sind.
Im Tagesabschluss werden diese Konten differenziert und aufgeschlüsselt nach Anfangsbestand, Tageseinnahmen /-ausgaben, Bestand Zeitbuch, Barbestand, Schwebeposten und Differenzen.
Differenzen im Tagesabschluß erfordern eine Klärung und Dokumentation.