Unterschriftenbefugnisse

Zur Wahrung der kommunalen Geschäftsordnung und einer ordentlichen Kassenführung gibt es entsprechende Unterschriftsbefugnisse und damit verbunden Prüfungen.

Mit der Anordnungsbefugnis übernimmt derjenige folgende Kriterien:

  • in der Anordnung keine offensichtlich erkennbaren Fehler enthalten sind,
  • die sachliche, rechnerische und/oder fachtechnische Richtigkeit durch eine hierzu berechtigte Person erfolgte

Sachliche Richtigkeit:

  • die in der Zahlungsanordnung und den Anlagen enthaltenden für die Zahlung maßgebenden Angaben sind richtig
  • nach den bestehenden Vorschriften und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verfahren worden ist
  • die Lieferung oder Leistung nach Art und Umfang erbracht worden ist und sie entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarung oder Bestellung sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist
  • Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Pfändungen und Abtretungen vollständig und richtig berücksichtigt worden sind

rechnerische Richtigkeit:
Die Feststellerin oder der Feststeller der rechnerischen Richtigkeit übernimmt mit der Unterschrift die Verantwortung dafür, dass alle auf eine Berechnung sich gründenden Angaben in der Zahlungsanordnung und ihren Anlagen richtig sind. Die Feststellung der rechnerischen Richtigkeit erstreckt sich mithin auch auf die Feststellung der Richtigkeit der den Berechnungen zugrundeliegenden Ansätze nach den Berechnungsunterlagen
(z. B. Bestimmungen, Verträge, Tarife).

Die sachliche u. rechnerische Unterschriftsbefugnis kann aus Vereinfachungsgründen auch zusammengefasst werden.