Das § 18 KomHKV Bbg beispielsweise in Brandenburg schreibt eine Kosten- und Leistungsrechnung vor. Die KLR soll dabei den den Zweck
- Unterstützung der Verwaltungssteuerung
- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit
erfüllen.
Die Aufgaben einer KLR untergliedern sich dabei in drei Aufgabenfelder:
- Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und daraus folgend Optimierung der Verwaltungs- und Kostenstrukturen
- Kalkulation, Kostenermittlung und -kontrolle
- Planungsgrundlage für Investitions-entscheidungen
Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung
- Kostenartenrechnung (Art der Kosten)
- Kostenstellenrechnung (Wo sind Kosten entstanden)
- Kostenträgerrechnung (Wofür sind Kosten entstanden)
Bitte treffen Sie eine weitere Auswahl: