KLR

Das § 18 KomHKV Bbg beispielsweise in Brandenburg schreibt eine Kosten- und Leistungsrechnung vor. Die KLR soll dabei den den Zweck

  • Unterstützung der Verwaltungssteuerung
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit

erfüllen.

Die Aufgaben einer KLR untergliedern sich dabei in drei Aufgabenfelder:

  • Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und daraus folgend Optimierung der Verwaltungs- und Kostenstrukturen
  • Kalkulation, Kostenermittlung und -kontrolle
  • Planungsgrundlage für Investitions-entscheidungen

Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung

  • Kostenartenrechnung (Art der Kosten)
  • Kostenstellenrechnung (Wo sind Kosten entstanden)
  • Kostenträgerrechnung (Wofür sind Kosten entstanden)

Bitte treffen Sie eine weitere Auswahl:

Gebührenkalkulation