Die Grundlagen einer Gebührenkalkulation liegen in diversen Regelungen und Verwaltungsvorschriften.
Darunter fallen unter anderem:
- Brandenburg
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (KAG),
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg vom 28. Dezember 2010 (VV-KAG).
Kostendeckungsgrundsatz
In der Regel gilt ein Kostenüberschreitungsverbot. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten nicht überschreiten und in der Regel decken.
Die Benutzungsgebühren sind alle regelmäßig neu zu kalkulieren.
Kalkulationsgrundlagen
Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten:
- Betriebskosten
betriebsbedingter Werteverzehr im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung - kalkulatorische Kosten
kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen - davon abzusetzen sind Beiträge und Zuschüsse Dritter in Form von Anschlussbeiträgen und Fördermitteln