Friedhof

Gebührenkalkulation Trauerhalle

Für die Gebührenkalkulation einer Trauerhalle wäre der primäre Ansatz Gesamtkosten pro Jahr durch Fälle pro Jahr = kostendeckender Gebührensatz.

Da nicht in jedem Jahr die konstant gleiche Nutzung der Trauerhalle vorliegt, aber eventuell gleich bleibende Kosten, empfiehlt es sich ein längerfristiges Mittel von 3 bis 5 Jahren der jährlichen Kosten für die Leichenhalle und ein entsprechendes Mittel der jährlichen Belegungen zu betrachten.

In eine Kalkulation sollten auch die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) für die Anlagegüter und auch Leistungen des gemeindlichen Bauhofs (Arbeitsleistung + Maschinenstunden) sowie der anteilige Verwaltungsaufwand für die Friedhofsverwaltung mit einfließen.