xGA

xGA ist der XÖV Standard für Gewerbeanzeigen.

Der Stand V2.0 war gültig ab dem 01.11.2019.

Mit XGA erfolgt der unverzügliche Versand nach Bescheinigung des Empfangs der Gewerbeanzeige. Ebenso der Versand von Statistiken wird über xGA unverzüglich, spätestens jedoch am ersten Arbeitstag des Monats, der auf die Empfangsbescheinigung der Gewerbeanzeige folgt, abgewickelt.

Der Stand XGA 2.1 war gültig ab dem 01.05.2020 und brauchte folgende Änderungen:

  • Der Zeitpunkt, zu welchem der die Übermittlung auslösende Verwaltungsvorgang (Aufnahme / Änderung / Korrektur eines Datensatzes) im Gewerberegister gespeichert wurde
  • Erweiterung der Ursache der Abmeldung
  • „Von Amts wegen (Löschung der juristischen Person im Register)“
  • „Von Amts wegen (Sterbefall)“
  • „Von Amts wegen (Gewerbebetrieb nicht ermittelbar)“
  • „Von Amts wegen (sonstige Gründe)“
  • Aufnahme einer Rückweisungsnachricht