XGewerbeanzeige ist ein öffentlicher Standard zum Austausch von Nachrichten im Gewerbewesen.
Der Standard XGewerbeanzeige wurde als Version 1.0 am 13. Mai 2015 im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 13.05.2015 B1), die Version 1.1 am 28. September 2015 (BAnz AT 28.09.2015 B1) und wird gemäß § 3 Abs. 4 i. V. m. § 4 Satz 2 GewAnzV ab dem 1. Januar 2016 flächendeckend für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige eingesetzt. Gewerbeämter können gem. § 3 Abs. 6 GewAnzV übergangsweise bis zum 31. Dezember 2016 noch die Papierform nutzen. Seit dem 01. Januar 2017 sieht die XGewerbeverordnung (GewAnzV) nur noch eine papierlose Datenübertragung vor.
XGewerbeanzeige dient zum Versand von Gewerbeanzeigen an die gesetzlich fest-gelegten Empfangsstellen. Eine Gewerbeanzeige beinhaltet die gesetzlich geforder-ten Daten zur Neuanlage, Änderung oder Löschung eines Gewerbes. Weitere Diens-te im Rahmen von XGewerbeanzeige sind derzeit nicht vorgesehen, können aber in künftigen Versionen des Standards hinzukommen.
Die Übertragung und Übermittlung basiert auf dem OSCI-Standard.
Dabei werden die Daten im xml-basierten Format DatML/RAW verschlüsselt übertragen.
Folgende Empfänger können seit 2017 Gewerbeanzeigen papierlos entgegen nehmen:
- Industrie- und Handelskammer
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Statistische Landesämter
- Handwerkskammer
- Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung
- Landesbetrieb Mess- und Eichwesen
- Registergerichte (Amtsgericht)
- Zollverwaltung
Die rechtliche Vorgabe für xGewerbe stammt vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV) vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1208).
Folgende Gewerbefachverfahren können xGewerbeanzeigen elektronisch erstellen:
- HSH GESO
- EDV Ermtraud GEVE