Das Registermodernisierungsgesetz soll dafür sorgen, das Bürger beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen.
Der Nationale Normenkontrollrat hat die Registermodernisierung in deutschen Verwaltungen bereits mehrmals angemahnt. Das Gremium geht in einem Gutachten aus dem Jahr 2017 von rund 220 zentralen und dezentralen Datenregistern aus.
Das Registermodernisierungsgesetz sieht vor, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragsstellers einen Registerauszug abruft und die Daten vom Bürger nicht mehr erheben muss, auch erfasste Änderungen sollen wieder an das Register zurückgeliefert werden.
Die Steuer-Identifikationsnummer wird dabei als ein übergreifendes Ordnungsmerkmal für besonders bedeutsame Register eingeführt.
Eine weitere Forderung – die nach Transparenz – soll mit dem Registermodernisierungsgesetz erfüllt werden. Die Bürger sollen über ein „Datencockpit“ digital nachvollziehen können welche Behörde zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat, wenn sie eine Leistung beantragen.
Das Registermodernisierungsgesetz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen OSZ verpflichtet Kommunen, Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Leistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes kostet in den ersten vier Jahren rund 108 Millionen Euro. Im Jahr 2021 fallen rund 22,9 Millionen Euro an, im Jahr 2022 rund 31,7 Millionen Euro und im Jahr 2023 etwa 31,1 Millionen Euro, in den Folgejahren sind es pro Jahr rund 22,79 Millionen Euro.
aktueller Entwurf zum Registermodernisierungsgesetz https://www.bmi.bund.de/…