Bewacherregister

Für das Bewacherregister ist das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zuständig. Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten.

Kommunale Behörden müssen Daten der von ihnen verwalteten Bewachungsbetriebe und deren Personal an das zentrales Bewacherregister melden. Dazu muss sich jede Behörde für einen zentralen Zugang zum Bewacher-Register anmelden. Vom 1. August bis zum 15. September 2018 beginnt die Erstbefüllung des zentralen Registers, beginnend mit den Erlaubnissen und Daten zu den Gewerbebetrieben.

Das angestellte Bewachungspersonal ist voraussichtlich ab dem 1. November 2018 zu melden. Nach Prüfung und Verifizierung der Daten soll das Register dann zum 1. Januar 2019 starten.

Bei Fragen zum Bewacherregister nutzen Sie die E-Mailadresse bewacherregister@bafa.bund.de oder die Hotline 06196-908 1017.