Der Berliner Senat hat am 07.07.2016 (GVBl. S. 436) eine Neufassung des Hundegesetzes verabschiedet.
Das neue Hundegesetz trat am 22.07.2016 in Kraft. Zum Gesetz wird es zwei Rechtsverordnungen geben: eine Rasseliste und zum zweiten die Bestimmungen zum Sachkundenachweis, den Aufbau des Hunderegisters etc.
Folgende Änderungen wurde beschlossen:
- Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde).
- das Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar.
- Bezirke können an einzelnen Stellen die Mitnahme von Hunden untersagen.
- gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht gefährlich eingestuft werden
Dazu wurde am 22.08.2016 die Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes erlassen (Gefährliche-Hunde-Verordnung – GefHuVO vom 22.08.2016, GVBl. S. 543). Die am 10.09.2016 in Kraft getretene Verordnung beinhaltet eine Auflistung über die als gefährlich geltenden Hunde in Berlin.
Dies sind:
– Pitbull-Terrier,
– American Staffordshire-Terrier,
– Bullterrier sowie
Hunde aus Kreuzungen von den in Nummer 1 bis 3 genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden.