Arbeitnehmer muss seine private Handynummer nicht mitteilen

Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber nicht seine private Handynummer mitteilen, um außerhalb seiner Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Die entschied jetzt das Thüringer Landesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 16. Mai 2018 (Az.: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).

Laut dem Thüringer Landesarbeitsgericht stellt so eine Forderung eines Arbeitgebers einen ungerechtfertigten erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.